Sicherheit für die ganze Familie
Unser oberstes Gebot ist Ihr Wohlergehen
Zu Beginn der Reise findet eine Kids- und Elterninformation statt. Hier erfahren unsere kleinen Gäste zwischen 3-12 Jahren und ihre Eltern alles Wissenswerte rund um den AIDA Kids Club und erhalten wichtige Sicherheitsinformationen.
Für unsere kleinsten Gäste zwischen 0-2 Jahre und ihre Eltern findet der AIDA Krabbeltreff* zum Spielen und Informationsaustausch täglich statt. Im AIDA Mini Club** haben Babies und Kleinkinder ihren ganz eigenen Bereich. Hierzu gibt es ebenfalls alle wichtigen Hinweise zu Beginn der Reise. Alle Bereiche, in denen wir uns mit den Kindern aufhalten, sind selbstverständlich besonders gesichert – z. B. durch spezielles Sicherheitsglas im Außenbereich des AIDA Kids Clubs und Fingerklemmschutz in den Türen.
Als Elternteil(e), Sorgeberechtigte(r) oder auch zur Sorge bevollmächtigte Person möchten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die Aufsichtspflicht für Ihre minderjährigenMitreisenden hinweisen.
Sollte Ihr Kind mit nur einem Elternteil oder mit einem bevollmächtigten Erwachsenen reisen, möchten wir Sie bitten, die nachfolgendeEinverständniserklärung vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Einverständniserklärung sowie Ausweisdokumente des reisenden Minderjährigen und der bevollmächtigten Begleitperson sind zumCheck-in bereitzuhalten sowie während der gesamten Reise mitzuführen. Um Probleme bei der Einreise in das nicht deutschsprachige Ausland zu vermeiden, empfehlen wir, zumindest die englische Einverständniserklärung mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen.
*auf AIDAblu, AIDAsol, AIDAmar, AIDAstella, AIDAluna, AIDAbella, AIDAdiva
**auf AIDAperla, AIDAprima, AIDAnova, AIDAcosma
Wichtiger Hinweis: Die Einverständniserklärung darf ausschließlich von der sorgeberechtigten Person bzw. den sorgeberechtigten Personen unterschrieben werden. Bei gemeinsamer Sorge ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten zwingend erforderlich. Zusätzlich ist ein geeigneter Sorgerechtsnachweis mitzuführen, aus dem das gemeinsame oder einzelne Sorgerecht hervorgeht. Als Nachweis dienen unter anderem die Geburtsurkunde und eine amtliche Sorgerechtserklärung oder ein gerichtlicher Beschluss bzw. eine Kombination dieser Dokumente.
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