Im Rahmen ihres Programms zur Tourismusentwicklung erhebt die griechische Regierung seit Sommer 2025 eine Gebühr für Kreuzfahrtpassagiere, die in griechischen Häfen an Land gehen. AIDA Cruises weist darauf hin, dass diese Gebühr von den griechischen Behörden festgelegt wurde und für alle in Griechenland tätigen Kreuzfahrtgesellschaften gilt. AIDA Cruises hat keinen Einfluss auf die Höhe oder Ausgestaltung der Abgabe. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Zielhafen und der Reisezeit. Für Anläufe auf Mykonos und Santorin wird je nach Saison eine Regierungsgebühr von 4 bis 20 Euro pro Person erhoben. In allen anderen griechischen Häfen liegt die Gebühr je nach Saison zwischen einem und fünf Euro pro Person. Die Abgabe gilt für alle Gäste, unabhängig vom Alter, sowohl für individuelle Landgänge als auch für organisierte Ausflüge. Wer ausschließlich an Bord bleibt, muss die Gebühr nicht zahlen. Die Tourismusabgabe für den Ausschiffungshafen ist bereits im Reisepreis inbegriffen. AIDA Cruises übernimmt ab Sommer 2027 die Abwicklung der Abgabe für seine Gäste. Die fälligen Beträge werden dem Bordkonto automatisch belastet und anschließend im Namen der Gäste an die griechischen Behörden abgeführt. Auf der Bordabrechnung wird die Gebühr entsprechend ausgewiesen. Im Zuge dieser Neuerung passen wir unsere AGB zum 1.8.2026 an.
Für Gäste, die ihre AIDA Reise vor dem 1.8.2026 gebucht haben, gilt weiterhin der Reisevertrag zu den bisher gültigen AGB und damit auch eine Befreiung von der Steuer. Der Betrag wird für diese Gäste auf dem Bordkonto erstattet.